
begegnen uns - sofern wir welche brauchen - leider viel zu oft. In dem Fall von Fr. Mila Atschimov wurde vom Bezirksgericht Klagenfurt 1996 eine Sachwalterin bestellt, die bis kurz vor dem Ableben von Fr. Atschimov am 30 Juni 2022, bis Februar 2022 - also ganze 26 Jahre lang! - Sachwalterin bzw. Erwachsenenvertreterin von Fr. Atschimov war.
Fr. Mag.a. Hoja-Trattnig, wollte, trotz vieler Anfragen, Bitten und letztlich auch schriftlich eingebrachter Anträge in ihrer Kanzelei, Fr. Atschimov keinen Reisepass beantragen, da sie als Juristin die rechtliche Ansicht vertrat, dass ein Pensionistenausweis als Identitätsnachweis völlig ausreichend ist und außerdem koste ein Reisepass viel Geld und das möchte sie für Fr. Atschimov nicht ausgeben. Auch das angebotene Geld vom Sohn konnte die Anwältin nicht dazu bewegen Fr. Atschimov den gewünschten Reisepass zu beantragen. Telefonaten und weiteren Anfragen wich Fr. Mag.a. Hoja-Trattnig über Jahre hinweg aus bzw. lies sich ständig von ihrer Sekretärin entschuldigen. Diese Form der beharrlichen Gleichgültigkeit und Bevormundung ihrer Pflegebefohlenen gegenüber war im Grunde, bis auf ein paar wenige Lichtblicke im Jahre 2013/14, während der gesamten 26 Jahre der rechtlichen Vertretung quasi ein Markenkennzeichen bzw. das Alleinstellungsmerkmal schlechthin ihrer scheinbar als gewissenhaften Arbeitsweise verstandenen Erwachsenenvertretung.
Es wurde hier überhaupt nicht Rücksicht auf die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse genommen und das Fr. Mila Atschimov mit ihrem Sohn Reisen wollte und das man für solche Unternehmungen einen Reisepass braucht - dazu reicht ein Pensionistenausweis nicht - und das eine Juristin das ausnahmsweise mal auch wissen sollte, darf man dieser schon zumuten, oder? Auch die damalige Pflegeheimleitung Fr. Kampl, vom Pflegeheim Kampl, wo Fr. Atschimov damals untergebracht war, vertrat interessanterweise damals die gleiche Ansicht wie die Juristin. Für was man dann überhaupt das Handwerk der Juristerei studiert bzw. erlernt hat, wird einem nach all diesen Jahren der wirklich letztklassigen "Behandlung" bis hin zu den rechtswidrig zusammengeklaubten Injektionseinwilligungen, die Fr. Mag.a. Christiane Hoja-Trattnig ohne Rücksprache mit Fr. Atschimov, unterschreiben hat, ersichtlich - denn nichts anders als das war ihre rechtliche Vertretung als Erwachsenenvertreterin: letztklassig und gleichgültig wohin man hinblickt... und dafür wurde die Erwachsenenvertretung von einem Teil der geringen Pension von Fr. Atschimov auch monatlich entlohnt. Wie man sich da noch täglich in den Spiegel sehen kann...
Erst nach vielen Jahren schikanösem Verhalten und gelebter Gleichgültigkeit der hier verantwortlichen Sachwalterin gegenüber Fr. Atschimov ihr einen Reisepass nicht zu beantragen und erst nach Rückkehr des Sohnes nach einem mehrjährigen Studienaufenthalt im Ausland wurde durch seine Initiative 2005 beim Bezirksgericht St. Veit, durch die Richterin Fr. Mag.a. Krische, der Sachwalterin und Juristin, Fr. Mag.a. Hoja-Trattnig, erklärt, dass ein Pensionistenausweis schlicht keinen polizeilichen Identitätsnachweis erbringt und das Fr. Mila Atschimov eben einen solchen brauche, um ihre Identität nachzuweisen. Logisch. So erhielt nun nach sage und schreibe 7 Jahren... Fr. Mila Atschimov endlich einen Reisepass und konnte noch mehrmals mit ihrem Sohn Verwandte auch im Ausland besuchen.
Hier wurden über Jahre hinweg die vom Gericht zugeteilte Erwachsenenvertretung bzw. diese zugewiesene Verantwortung bzw. Machtposition schlichtweg durch Bevormundung, dem ewigen Hinhalten und der im Grunde anhaltenden Kommunikationsverweigerung missbraucht und die damit verbundenen Persönlichkeits- und Menschenrechte ohne viel nachzudenken missachtet und ein mögliches Leben mit mehr Würde und Selbstbestimmung von der Sachwalterin, Fr. Mag. Hoja-Trattnig, für Fr. Atschimov so gut wie verunmöglicht und all das zum Schaden eines hilfe- und pflegebedürftigen Menschen! Trotz vieler Kommunikationsversuche seitens von Fr. Atschimov und ihres Sohnes, konnte bis zum Ableben von Fr. Atschimov keine funktionierende Kommunikation hergestellt werden. Mehrere Versuche eine Umbestellung der Sachwalterschaft bzw. der Erwachsenenvertretung zu erreichen scheiterten leider. Auch das zum Schaden von Fr. Mila Atschimov.
Wurden die Missstände in der mangelhaften Kommunikation und ihrer Vertretung als Sachwalterin kritisiert - die wirklich unerträglich war - wurde selbstverständlich alles abgestritten bzw. quasi eine "Opfer/Täter-Umkehr" betrieben, wie es eben üblich ist bei solchen Angelegenheiten. Es sind immer die anderen Schuld, die etwas haben wollen, die z.B. einen Reisepass brauchen, der ihnen auch rechtlich zusteht..., auch wenn das eine Anwältin persönlich als vielleicht zu viel Arbeitsaufwand und rechtlich als völlig irrelevant empfand bzw. sich in ihrer Ruhe gestört fühlte, weil oft angefragt wurde in 7 Jahren.
Persönliche Befindlichkeiten sollten nicht den Arbeitsauftrag und die Möglichkeiten der Hilfe bei der Selbstbestimmung und bei der Verbesserung der Lebensqualität der Klientin beeinflussen, oder? Wie auch immer: Hilfeverweigerung, Machtmissbrauch und das Missachten von Persönlichkeits- und Menschenrechten ist untolerierbar und sollte hier in Österreich zumindest auch strafrechtlich verfolgt werden!