Völliges Versagen der Institutionen

Mai 9, 2025

 

Es war wieder mal an der Zeit... eine Beschwerde an die Volksanwaltschaft zu senden, denn seit 2 Jahren passiert von Seiten der Kontrollinstanzen im Grunde: nichts.

 

An die Volksanwaltschaft
Singerstraße 17
Postfach 20
1015 Wien
post@volksanwaltschaft.gv.at

                                                                                                                                Wien, 6.5.2025


Beschwerde wegen behördlicher Untätigkeit, systematischer Missachtung des Legalitätsprinzips und Verletzung der Grundrechte durch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt und weitere involvierte Behörden

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bringe ich als österreichischer Staatsbürger, Angehöriger und Alleinerbe von Frau Mila Atschimov (geb. 2.1.1949, verstorben am 30.6.2022) eine förmliche Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Klagenfurt sowie gegen weitere öffentliche Institutionen (Pflegeanwältin Kärnten, Caritas Kärnten, behandelnde Ärzt:innen im KABEG Klinikum Klagenfurt etc.) ein. Ich ersuche um Überprüfung des behördlichen Verhaltens im Zusammenhang mit der mangelhaften Aufarbeitung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, möglicher medizinischer Zwangsbehandlungen, mutmaßlicher Urkundenfälschungen und institutioneller Vernachlässigung meiner verstorbenen Mutter.

Die vorliegende Beschwerde stützt sich auf meine umfassende, mehrmals eingebrachte und dokumentierte Strafanzeige vom 28. Juni 2024, adressiert ursprünglich an die Staatsanwaltschaft Wien, von dieser jedoch an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt weitergeleitet. Diese Anzeige benennt konkret:

Namentlich angezeigte Personen:

  • Mag. Christiane Hoja-Trattnig, ehem. Erwachsenenvertreterin
  • Nina Feichter, BA MA MHC, ehem. Pflegedienstleitung Caritas Pflegeheim St. Hemma
  • Dr. Veronica Plaschke und Dr. Ulrike Rogatsch, Ärztinnen am KABEG Klinikum Klagenfurt
  • Donata Rössler Merlin, MA, Bereichsleitung der Pflege, Caritas Kärnten
  • Mag. Ernst Sandriesser, Direktor Caritas Kärnten
  • Mag. Bettina Irrasch, Pflegeanwältin des Landes Kärnten
  • Unbekanntes Pflegepersonal der Pflegeeinrichtung St. Hemma in Friesach

Worum geht es konkret:

Meine Mutter wurde während der COVID-Pandemie 2021 ohne ihre ausdrückliche Zustimmung und ohne rechtliche Grundlage mit einem neuartigen mRNA-Impfstoff von Pfizer/Cominarty Injektionen zwangsbehandelt. Die dafür notwendige Einwilligung wurde von einer nicht befugten Erwachsenenvertreterin (Mag. Hoja-Trattnig) erteilt, ohne Aufklärung oder Rücksprache mit der betroffenen Person oder deren Familie. Diese Einwilligungen wurden daraufhin als rechtsgültig an die behandelnden Ärzt:innen weitergegeben, ohne rechtliche Prüfung, und führten zur medizinischen Zwangsbehandlung.

Meine detaillierte Strafanzeige benennt mehrere gravierende Missstände:

  • Verletzung des Selbstbestimmungsrechts und der ärztlichen Aufklärungspflicht
  • Unterschlagung von medizinischen Pflegedokumentationen und Wertgegenständen nach dem Tod
  • Untätigkeit der Pflegeanwaltschaft und unterlassene Anzeige gemäß § 84 StGB
  • Diffamierende Falschbehauptungen gegen mich als Sohn zur Ablenkung von eigenen Versäumnissen
  • Systematische Missachtung verfassungsrechtlich garantierter Grundrechte (Art. 8 EMRK)

Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft Klagenfurt:

Trotz Vorlage zahlreicher Beweise, Zeugenaussagen, schriftlicher Stellungnahmen und fachlich begründeter Hinweise auf Offizialdelikte, hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt keinerlei effektive Ermittlungen geführt:

  • Keine Einvernahmen der Beschuldigten
  • Keine Sicherstellung von Beweismitteln
  • Keine externe medizinische oder juristische Überprüfung
  • Keine Kommunikation mit mir als Anzeiger oder Erbe

Dies stellt aus meiner Sicht eine klare Verletzung des Legalitätsprinzips (§ 2 StPO) dar sowie einen begründeten Verdacht auf Strafvereitelung im Amt, insbesondere durch unterlassene Amtshandlungen.

Ich ersuche Sie daher, im Rahmen Ihrer verfassungsgemäßen Kontrollkompetenz, die Zuständigkeit und Arbeitsweise der genannten Behörden zu überprüfen, insbesondere:

  1. Das Verhalten der Staatsanwaltschaft Klagenfurt (Leitung: Mag. Thomas Brunner) in Bezug auf Untätigkeit, Verfahrensverschleppung und mögliche Parteilichkeit;
  2. Die Rolle der Pflegeanwältin Mag. Bettina Irrasch, welche als Kontrollinstanz völlig versagt hat und sich weigerte, ihren Anzeigepflichten nachzukommen;
  3. Die Verweigerungshaltung der Caritas Kärnten, insbesondere hinsichtlich Herausgabe medizinischer Unterlagen und Wertgegenstände;
  4. Die Haltung des KABEG Klinikums Klagenfurt, wo ärztliches Personal gegen medizinrechtliche Grundsätze verstoßen hat.

Meine Anliegen an die Volksanwaltschaft:

  • Prüfung, ob es sich hier um einen systemischen Missstand handelt (Verdacht: strukturelle Verwahrlosung im Umgang mit vulnerablen Pflegeheimbewohner:innen)
  • Aufforderung an die genannten Behörden zur Stellungnahme
  • Veröffentlichung im Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft bei Bestätigung eines Missstandes
  • Rückmeldung an mich als Anzeiger, ob und wie Ihrer Empfehlung gefolgt wurde

Beilagen:

  • Strafanzeige vom 28. Juni 2024 (inkl. aller Namen, Aktenverweise und Beweismittel)
  • Erweiterte Strafanzeige
  • BG Klagenfurt 1996 Beschluss (Befugnis Sachwalterin/Erwachsenenvertretung)
  • Brief Mila Atschimov an das BG St. Veit
  • Beweismittelübersicht (Injektionseinwilligung Unterschriften der Ärzt:innen und der Erwachsenenvertretung, keine von Fr. Mila Atschimov)
  •  Vertretungsnachweise (Vollmacht)
  • Stellungnahmen der beschuldigten Ärzt:innen, Pflegeleitung etc. können über den Akt AZ: 71 BAZ 279/21f bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingesehen werden. Dieser Akt ist nicht digitalisiert. Kopieren nach mehrmaligen Versuchen vor Ort unmachbar und die Fahrten vieler hunderter Kilometer (Wien - Klagenfurt und zurück) völlig umsonst, da die Kopierer nicht funktionstüchtig waren/sind (Offensichtlich hat man dafür kein Steuergeld mehr übrig)

Mit der Bitte um schriftliche Bestätigung und sachliche Behandlung verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Alexander Atschimov

Hier die prompte Antwort der Volksanwaltschaft:

 

Herrn
Alexander Atschimov BA MSc
Michaelerstraße 18 Top I
1180 Wien

Gaby Schwarz
Volksanwältin

Sachbearbeiter/-in:
Armin Blind

Geschäftszahl:
2025-0.353.741 (VA/BD-J/B-1)

Datum:
07.05.2025

Sehr geehrter Herr Atschimov!
Ich bestätige als nach der Geschäftsverteilung der Volksanwaltschaft für Angelegenheiten die in

den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Justiz fallen zuständige Volksanwältin den Er-
halt Ihrer Nachricht vom 6. Mai 2025, und teile Ihnen, zu Ihrem Ersuchen, die Tätigkeit der

Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu prüfen, mit, dass sich gemäß Art 148a Abs. 1 Bundes-
Verfassungsgesetz (B-VG) jedermann bei der Volksanwaltschaft wegen behaupteter Missstände

in der Verwaltung des Bundes beschweren kann, sofern er von diesen Missständen betroffen ist
und soweit ihm ein Rechtsmittel nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht.
Zwar kann gemäß Art 148a Abs. 4 B-VG auch eine Beschwerde über die Gerichtsbarkeit bei der

Volksanwaltschaft eingebracht werden, dies jedoch nur insoweit, als Beschwerde wegen behaup-
teter Säumnis eines Gerichts mit der Vornahme einer Verfahrenshandlung bei der Volksanwalt-
schaft von demjenigen erhoben werden kann, der davon betroffen ist.

Die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft beschränkt sich also auf Missstände in der Verwaltung
und Säumnisse der Gerichte mit der Vornahme einer Verfahrenshandlung. Nicht zuständig ist die
Volksanwaltschaft demnach zur Prüfung von Entscheidungen der Rechtsprechung.

Gemäß Art 90a B-VG sind Staatsanwälte Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Der Verwal-
tungsgerichtshof hat dazu festgestellt, dass Entscheidungen der Staatsanwaltschaft die im Rah-
men der ihr übertragenen Aufgaben in der Strafrechtspflege iSd § 1 Staatsanwaltschaftsgesetz

erfolgen, auch in funktioneller Hinsicht als Akte der (ordentlichen) Gerichtsbarkeit zu qualifizieren
sind (VwGH 27.05.2020, Ra 2020/03/0019).

Die Staatsanwaltschaft war früher der Staatsgewalt der Verwaltung zuzurechnen und unterlag
daher der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft. Seit Inkrafttreten des Art. 90a B-VG mit
1. Jänner 2008 unterliegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft hingegen nicht mehr der
Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft.
Wie Ihnen Herr Volksanwalt Dr. Rosenkranz bereits mit Schreiben 25. Oktober 2022, Zl.: 2022-
0.758.758, mitteilte, kann die Volksanwaltschaft Ihrem diesbezüglichen Begehren daher nicht
nachkommen.
Mit freundlichen Grüßen
I.A. Dr. Michael Mauerer e.h.

Ich antwortete der Staatsanwaltschaft auch post wendend:

Sehr geehrte Damen und Herren der Volksanwaltschaft,

ich schreibe Ihnen nicht nur als Sohn einer verstorbenen Mutter, sondern als tief erschütterter Bürger dieses Landes, dessen Vertrauen in den moralischen und ethischen Kompass unserer Institutionen inzwischen vollständig zerbrochen ist.

Der Fall meiner Mutter, Frau Mila Atschimov, geb. am 2. Januar 1949, gestorben am 30. Juni 2022, steht exemplarisch für ein Systemversagen, das weit über behördliche Inkompetenz hinausgeht. Was ihr in den letzten Monaten ihres Lebens während der "Corona Pandemie" widerfahren ist – medizinische Zwangsbehandlung ohne Einwilligung, Isolation, Missachtung ihrer Würde und ihrer elementarsten Rechte – stellt nicht nur eine juristische, sondern vor allem eine zutiefst ethische Katastrophe dar.

Trotz mehrfacher, klar begründeter Strafanzeigen, Dokumentationen und Beschwerden meinerseits, trotz der Vorlage von Zeugenaussagen, Beweismaterialien und juristisch relevanten Unterlagen, geschah seitens der zuständigen Behörden: nichts.
Keine ordentliche Befragungen. Keine Sicherung von Beweismitteln. Keine kritische Überprüfung. Keine Spur von Empathie.

Stattdessen wurde geschwiegen, weggeschaut, formalistisch abgewehrt. Und mit jeder dieser unterlassenen Handlungen ist nicht nur Recht missachtet, sondern auch Menschlichkeit verraten worden.

Ich frage Sie: Was ist ein Staat noch wert, der die Schwächsten nicht schützt? Der es zulässt, dass alte, kranke und wehrlose Menschen gegen ihren Willen medizinisch behandelt und danach still entsorgt werden – ohne Aufarbeitung, ohne Schuldbewusstsein, ohne Reue?

Die Antwort ist bedrückend: Er ist nur noch Fassade. Und der Geist der Verfassung – jener hohe Anspruch an Freiheit, Würde, Schutz der Person – ist zur inhaltsleeren Formel verkommen.

Ich bin nicht naiv. Ich weiß, dass Fehler passieren können. Doch was meiner Mutter widerfahren ist, war kein Unfall, kein bedauerlicher Einzelfall. Es war das Ergebnis einer Kette von Gleichgültigkeiten, von Dienst nach Vorschrift, von moralischer Taubheit und struktureller Kälte. Es war das schleichende Gift einer verkommenen Haltung, die in Pflege, Justiz, Medizin und Verwaltung Raum gewonnen hat und in der zwischenmenslichchen Interaktion– weil Kontrolle versagt und Mitgefühl verlernt wurde.

Dass die Volksanwaltschaft als vermeintlich letzte moralische Instanz in diesem Land auf die formale Unzuständigkeit verweist, während vor ihren Augen ein Mensch in seiner Würde verletzt und im Stich gelassen wurde..., macht sprachlos.

Ich schreibe Ihnen nicht mehr aus Hoffnung, sondern aus einem Akt der geistigen Selbstachtung. Ich will dokumentieren, was war – und, dass es jemand gesehen, benannt, bezeugt hat. Auch wenn es niemand verhindern wollte.

Die österreichischen Institutionen funktionieren nur noch mechanisch, nicht mehr menschlich. Und vielleicht ist es ein Wunder, dass sie überhaupt noch existieren – angesichts der Vielzahl an (gewählten)„Taugenichtsen“, die heute mit dem Schicksal von Menschen leichtfertig und gewissenlos umgehen und dabei das Lebenswerk ganzer Generationen an Vertrauen, Steuergeld und Sinn vernichten.

Es reicht eben nicht, Strafzettel zuverlässig zuzustellen und Menschen für Bagatellen zu bestrafen, während gleichzeitig Verbrechen an schutzlosen Menschen ungesühnt bleiben.
Die Welt steht Kopf, wenn Unrecht zum Alltag und Rechtsstaatlichkeit zur unmöglichen Ausnahme wird.

Ich hoffe, dass meine Worte zumindest als Zeugenzeugnis in das Gedächtnis jener eingehen, die eines Tages gefragt werden, warum so viele weggesehen haben – und warum es so weit kommen konnte.

Mit ernster Enttäuschung und dem letzten Rest moralischer Entschlossenheit für das Gute, Wahre und Schöne mit Herz und Seele, Wort und Tat einzustehen,

Atschimov Alexander

 

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