Betreff: Beschwerde und Ersuchen um Intervention und umfassende Klärung im Fall meiner verstorbenen Mutter, Frau Mila Atschimov (geb. 2.1.1949, verst. 30.6.2022) – Haus St. Hemma Friesach, Caritas Kärnten

Juni 20, 2025

Von: Alexander Atschimov <atschimov@gmail.com>
Gesendet: Dienstag, 3. Juni 2025 18:58
An: Office-Wien <office@caritas-wien.at>; Caritas_Oesterreich-Office <office@caritas-austria.at>
Betreff: Betreff: Beschwerde und Ersuchen um Intervention und umfassende Klärung im Fall meiner verstorbenen Mutter, Frau Mila Atschimov (geb. 2.1.1949, verst. 30.6.2022) – Haus St. Hemma Friesach, Caritas Kärnten

Alexander Atschimov, BA MSc
Michaelerstraße 18/17
A-1180 Wien
E-Mail: atschimov@gmail.com

An: Caritas Österreich – Zentrale
Albrechtskreithgasse 19-21
1160 Wien

An: Caritas Österreich

Storchengasse 1/E1/05
1150 Wien

Betreff: Beschwerde und Ersuchen um Intervention und umfassende Klärung im Fall meiner verstorbenen Mutter, Frau Mila Atschimov (geb. 2.1.1949, verst. 30.6.2022) – Haus St. Hemma Friesach, Caritas Kärnten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich in tiefster Betroffenheit, aber auch in aufrichtiger Entschlossenheit an Sie als oberste Verantwortliche der Caritas Österreich, nachdem sämtliche bisherigen Kontaktaufnahmen mit der Caritas Kärnten – insbesondere mit Herrn Mag. Ernst Sandriesser, der Leitung der Einrichtung St. Hemma sowie den zuständigen Pflegedienstleitungen und juristischen Stellen – ohne jede substanzielle Rückmeldung geblieben sind.

Im Namen meiner verstorbenen Mutter, Frau Mila Atschimov, und als ihr alleiniger Rechtsnachfolger (Einantwortungsbeschluss BG St. Veit, AZ: …, Beilage), fordere ich eine lückenlose Aufklärung und juristische wie moralische Verantwortung für eine Reihe von Vorfällen, die nach eingehender Prüfung schwerwiegende Verletzungen straf- und zivilrechtlicher Normen sowie ethischer Grundprinzipien im Umgang mit alten, pflegebedürftigen Menschen darstellen.

1. Rechtswidrige medizinische Behandlung durch "Corona-Injektionen"

Im Januar und Februar 2021 wurde meiner Mutter nachweislich gegen ihren dokumentierten Willen und ohne rechtsgültige medizinische Aufklärung die mRNA-Gentherapie von BioNTech/Pfizer injiziert. Sie hat sich während ihres Lebens mehrfach – schriftlich und mündlich – klar gegen diese Behandlung ausgesprochen. Eine Einwilligung lag zu keinem Zeitpunkt vor.

Stattdessen wurden die Einwilligungsunterlagen durch Frau Mag. Christiane Hoja-Trattnig, eine gerichtlich eingesetzte Erwachsenenvertreterin ausschließlich für finanzielle Belange, siehe Beilage, unterzeichnet – ohne vorherige Kontaktaufnahme und Rücksprache mit meiner Mutter, die sie laut Aktenlage seit mehr als zehn Jahren nicht mehr persönlich gesehen hatte! Diese Unterzeichnung stellt gemäß § 223 StGB den Tatbestand der Urkundenfälschung sowie den Missbrauch der Vertretungsmacht dar, insbesondere, weil medizinische Entscheidungen ausdrücklich nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fielen .

Die Impfärztinnen, Dr. Veronica Plaschke und Dr. Ulrike Rogatsch, handelten auf Basis dieser rechtswidrig unterzeichneten Formulare und unterließen es, die medizinisch gebotene Aufklärungspflicht nach § 6 Ärztegesetz zu erfüllen. Ein Aufklärungsgespräch mit meiner Mutter hat nicht stattgefunden, was den Tatbestand der (fahrlässigen) Körperverletzung nach § 83 f. StGB erfüllt .

2. Verantwortlichkeit von Caritas-Mitarbeiter:innen

Die damalige Pflegedienstleitung, Frau Nina Feichter, hat aktiv an der Beschaffung dieser rechtswidrigen Impfeinwilligung mitgewirkt, indem sie das Dokument entgegen besserem Wissen bei der unzuständigen Vertreterin eingeholt hat. Dies erfüllt aus juristischer Sicht den Verdacht der Anstiftung zur Körperverletzung (§ 12 iVm § 83 StGB) sowie der Beihilfe zur Urkundenfälschung.

Die ärztliche Durchführung der Injektionen ohne gültige Einwilligung ist bereits an sich strafbar. Kommt – wie hier – noch eine bewusste Umgehung des tatsächlichen Willens der Betroffenen hinzu, so liegt zusätzlich eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts sowie ein möglicher Fall von Fahrlässiger Tötung (§ 80 StGB) vor, da sich der Gesundheitszustand meiner Mutter unmittelbar nach den Impfungen dramatisch verschlechterte und in ihrem Ableben am 30.06.2022 kulminierte.

3. Verweigerung der Herausgabe der Pflegedokumentation

Trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung (siehe Beilagen), auch durch den zuständigen Notar der Verlassenschaft, Mag. Dr. Perchtold, wurde mir die vollständige Pflegedokumentation meiner Mutter bis heute nicht ausgehändigt. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen § 17a GuKG sowie gegen das Einsichtsrecht des Erben nach § 285 ABGB dar. Auch die persönlichen Gegenstände meiner Mutter sind mir bis heute nicht übergeben worden.

4. Fehlende Reaktion auf Beschwerden und Anfragen

Weder Herr Mag. Sandriesser (Caritas Kärnten), noch Frau Donata Rössler-Merlin (Qualitätsmanagement), noch die zuständige Pflegedienstleitung, noch irgendein anderer Caritas-Vertreter hat bislang auf meine detaillierten Beschwerden, Anfragen oder Bitten um Aussprache und Aufklärung reagiert. Diese systematische Ignoranz offenbart eine tiefgreifende institutionelle Gleichgültigkeit, die mit den humanitären Grundwerten der Caritas unvereinbar ist.

5. Klage in Vorbereitung

Ich sehe mich gezwungen, nun zivilrechtliche Schritte gegen alle involvierten Personen und gegen die Caritas als Trägerorganisation einzuleiten. Die Klage wird unter anderem auf unerlaubte Handlung, Verletzung von Schutzpflichten und Persönlichkeitsrechten, sowie Amtshaftung gestützt. Eine entsprechende Crowdfunding-Kampagne zur Finanzierung dieses Präzedenzfalles ist in Vorbereitung, da dieser Fall exemplarisch für das Schicksal vieler stummer Opfer steht, die während der Pandemie (aus Solidarität und wegen dem allgemeinen Gesundheitsschutz und das gegen ihren Willen?) entrechtet und misshandelt wurden.

Ich fordere Sie hiermit letztmalig und mit Nachdruck auf:

  1. Die vollständige Pflegedokumentation inklusive ärztlicher Vermerke, Aufklärungsbögen und Impfdokumentationen binnen 14 Tagen an meine untenstehende Adresse zu übermitteln.
  2. Eine Stellungnahme zu den aufgelisteten Vorfällen abzugeben und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.
  3. Ein klärendes Gespräch auf Leitungsebene zu ermöglichen.

Bei Nicht-Reaktion sehe ich mich gezwungen, neben der Zivilklage auch internationale Opfer- und Menschenrechtsorganisationen sowie parlamentarische Ausschüsse über diesen Vorfall zu informieren.

Hochachtungsvoll
Alexander Atschimov


Hier die Antwort der Caritas am 14.6.2025:

Sehr geehrter Herr Atschimov,

vielen Dank für Ihre untenstehende Nachricht vom 03.06.2025. Nach neuerlicher Prüfung des Falles nehmen wir wie folgt Stellung:

Zunächst bringen wir nochmals unser Bedauern zum Ausdruck, dass die gegenständlichen Vorgänge in Zusammenhang mit Ihrer Mutter offenbar zu einer tiefgreifenden Betroffenheit Ihrerseits geführt haben. Wir nehmen Ihr Anliegen nach wie vor ernst und sind um abschließende Aufklärung bemüht.

  1. Zum Vorwurf der rechtswidrigen medizinischen Behandlung

Frau Atschimov wurde in unserer Pflegeinrichtung jeweils im Jänner und Februar 2021 gegen SARS CoV 2 geimpft. Nach den Angaben der beiden Impfärztinnen wurde Fr. Atschimov entsprechend über die Verabreichung der Impfungen, Nebenwirkungen und die möglichen Folgen einer COVID-Infektion aufgeklärt. Darüber hinaus wurde durch die Ärztinnen die mündliche Einwilligung für beide Impfungen vor Verabreichung von Fr. Atschimov persönlich eingeholt. Ein allfälliger gegenteiliger Wille von Fr. Atschimov in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen war für die beteiligten Personen nicht erkennbar. Sollte Fr. Atschimov im Vorfeld allenfalls Bedenken gegen die Impfung geäußert haben, haben diese Bedenken im Zeitpunkt der Impfungen nicht bzw. nicht mehr bestanden.

Der Umfang der Vertretungsmacht der Erwachsenenvertreterin spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, da eine Einwilligung von Fr. Atschimov selbst vorlag.

Die Verabreichung der Impfung erfolge daher im Einklang mit bestehenden Vorgaben und ist insoweit nicht zu beanstanden. Der Vorwurf der rechtswidrigen medizinischen Behandlung ist daher ausdrücklich zurückzuweisen.

  1. Zur Verweigerung der Herausgabe der Pflegedokumentation

Die Einsicht in die Pflege- und Betreuungsdokumentation unterliegt detaillierten rechtlichen Vorgaben. Gesundheitsdaten zählen zu den höchstpersönlichen Daten einer Person und sind besonders geschützt. Vor diesem Hintergrund ist die Einsichtnahme in die Pflegedokumentation ausschließlich den betroffenen Patienten, deren gesetzlichen Vertretern oder von diesen wirksam bevollmächtigten Personen zu gewähren.

Eine allenfalls zwischenzeitlich durch Ihre Mutter ausgestellte Vollmacht hätte nicht wirksam erteilt werden können, da Fr. Atschimov im fraglichen Zeitraum - gerichtlich festgestellt - nicht einsichtsfähig war. Aus diesem Grund war und ist es uns rechtlich nicht erlaubt, Ihnen Einsicht in die Pflege- und Betreuungsdokumentation zu gewähren. Ein Übergang dieser Einsichts- und Verfügungsrechte auf Erben oder sonstige Gesamtrechtsnachfolger ist gesetzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen, die aus unserer Sicht nicht vorliegen.

Wir bedauern daher, Ihnen die Pflegedokumentation nicht aushändigen zu dürfen.

  1. Fehlende Reaktion auf Beschwerden und Anfragen

Zu diesem Punkt ist festzuhalten, dass auf Ihre schriftlichen und mündlichen Anfragen durch die zuständigen Personen stets rasch und sachlich korrekt geantwortet wurde. Dieser Vorwurf ist daher ebenfalls zurückzuweisen.

  1. Übergabe persönliche Gegenstände von Fr. Atschimov

Die persönlichen Gegenstände Ihrer Mutter werden seit ihrem Ableben im St. Hemma Haus aufbewahrt und können während der Besuchszeiten im St. Hemma Haus abgeholt werden. Eine Kontaktaufnahme zur Abholung ist nach dem derzeitigen Wissensstand durch Sie bislang nicht erfolgt. Sollten Sie die Gegenstände nicht bis zum 30.09.2025 abholen kommen, werden wir diese zur Entsorgung bringen, da eine dauerhafte Aufbewahrung nicht zumutbar ist.

Aufgrund der umfassenden Korrespondenz mit Ihnen im Vorfeld ersuchen wir Sie, dies als abschließende Stellungnahme der Caritas Kärnten zu betrachten. Eine weitere Beanspruchung interner Ressourcen können wir in diesem Fall nicht weiter verantworten.

Wir ersuchen Sie daher, von einer weiteren Kontaktaufnahme – abgesehen von der Übergabe der persönlichen Gegenstände Ihrer Mutter, die Sie bis 30.09.2025 wie oben beschrieben abholen können – Abstand zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Direktion Caritas Kärnten

Caritas Kärnten
Sandwirtgasse 2, 9010 Klagenfurt am Wörthersee

Tel: +43 (0)463 / 555 60 13
Email: m.trachmann@caritas-kaernten.at

Homepage: http://www.caritas-kaernten.at
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Am 20.06.2025 habe ich auch an die Caritas gesnatwortet:

 

An die
Direktion der Caritas Kärnten
Sandwirtgasse 2
9010 Klagenfurt am Wörthersee
E-Mail: m.trachmann@caritas-kaernten.at

Wien, am 20.06.2025

Antwort auf Ihr Schreiben vom 14.06.2025 – Aufforderung zur Offenlegung und rechtlicher Hinweis

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 14.06.2025, in der Sie auf mein jüngstes Schreiben Bezug nehmen. Nach sorgfältiger Prüfung Ihrer Ausführungen sowie in Abstimmung mit meinem anwaltlichen Beistand muss ich Ihre Stellungnahme in mehreren Punkten zurückweisen.


1. Zur behaupteten mündlichen Einwilligung meiner Mutter in die COVID-19-Impfung

Die Darstellung, Frau Mila Atschimov habe in beiden Fällen (Jänner und Februar 2021) eine mündliche Einwilligung zur Verabreichung des Impfstoffs Comirnaty gegeben, widerspricht sämtlichen mir vorliegenden dokumentierten Willensäußerungen meiner Mutter. Sie hatte sich mehrfach klar gegen eine COVID-19-Impfung ausgesprochen, was mir persönlich sowie bei der staatsanwaltschaftlich angeordneten Befragung bezeugt wurde.

Eine mündliche Einwilligung bei einer derart schwerwiegenden, experimentellen medizinischen Maßnahme (bedingte Zulassung der mRNA-Injektion, keine Langzeitstudien, Kontraindikationen bei Multimorbidität) ist nicht ausreichend dokumentationsfähig und nicht tragfähig, wenn keine schriftliche Willensaufzeichnung oder Patientenverfügung existiert – insbesondere bei einer zum damaligen Zeitpunkt in Ihrer Einrichtung als „nicht mehr entscheidungsfähig“ eingestuften Bewohnerin.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass laut § 252 Abs. 1 ABGB jede medizinische Maßnahme einer nachweisbaren Einwilligung bedarf – nicht einer behaupteten, sondern belegten Zustimmung.


2. Zur Rolle der Erwachsenenvertreterin

Sie verweisen auf eine angebliche Einwilligung meiner Mutter – gleichzeitig aber auch auf den Umstand, dass sie im fraglichen Zeitraum "nicht einsichtsfähig" gewesen sei und daher keine gültige Vollmacht mehr habe erteilen können. Dieser Widerspruch entlarvt Ihre Argumentation: Entweder war Frau Atschimov einwilligungsfähig – dann hätte ihre Einwilligung dokumentiert werden müssen – oder sie war es nicht, dann hätte eine medizinische Maßnahme nur mit Zustimmung eines gerichtlich bestellten Vertreters mit entsprechendem Mandatsumfang erfolgen dürfen, was im Fall von Mag. Hoja-Trattnig nicht zutraf, da ihre Befugnis sich ausschließlich auf Vermögensangelegenheiten beschränkte.


3. Zur Verweigerung der Pflegedokumentation

Ihr Verweis auf die Datenschutzrechte greift zu kurz. Gemäß § 7 DSG können die Rechte Verstorbener durch deren Rechtsnachfolger geltend gemacht werden, insbesondere bei nachweislich schutzwürdigem Interesse, welches im vorliegenden Fall aufgrund eines möglichen groben medizinischen und betreuungsrechtlichen Fehlverhaltens gegeben ist. Ich bin alleiniger gesetzlicher Erbe, eine entsprechende Bestätigung liegt vor.

Die fortgesetzte Verweigerung der Herausgabe sämtlicher Pflegedokumente stellt eine Verletzung meiner zivilrechtlichen, datenschutzrechtlichen und erbrechtlichen Ansprüche dar. Ihr Versuch, das Informationsrecht auf Betroffene oder aktuelle Vertreter zu beschränken, widerspricht geltender Judikatur und wird durch meine anwaltliche Vertretung juristisch geprüft.


4. Zu Ihrer pauschalen Zurückweisung meiner Beschwerden

Die Behauptung, alle meine schriftlichen und mündlichen Anfragen seien stets sachlich und zeitnah beantwortet worden, ist nachweislich unzutreffend. Mehrere Schreiben an die Heimleitung, die Pflegedienstleitung sowie an Direktor Mag. Sandriesser blieben bis dato unbeantwortet. Ich werde dies im Rahmen einer zivilrechtlichen Dokumentation detailliert belegen.


5. Zur Ankündigung der Vernichtung persönlicher Gegenstände

Ich nehme zur Kenntnis, dass die persönlichen Gegenstände meiner Mutter derzeit im Haus St. Hemma gelagert sind. Über eine Abholung wurde ich NIE von ihnen informiert. Eine Abholung wird bis spätestens 30.09.2025 erfolgen. Die Androhung der Entsorgung empfinde ich jedoch im Ton wie auch im Zeitpunkt als pietätlos und unangemessen, insbesondere im Kontext der laufenden Aufarbeitung einer möglichen Menschenrechtsverletzung.


Abschließende rechtliche Einschätzung

Ich nehme Ihre Mitteilung, die Angelegenheit als „abgeschlossen“ zu betrachten, zur Kenntnis, behalte mir jedoch ausdrücklich rechtliche Schritte gegen die Caritas Kärnten vor. Dazu gehören:

  • die zivilrechtliche Geltendmachung von Schadenersatz,
  • Klage auf Herausgabe der Dokumentation gemäß § 7 DSG,
  • sowie die Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung, unrechtmäßiger medizinischer Maßnahmen und Verletzung der Persönlichkeitsrechte einer Pflegebedürftigen nach § 110 StGB.

Ihre Organisation ist in dieser Causa nicht bloß Verwaltungseinheit, sondern mitverantwortlicher Akteur, der sich seiner dokumentierten Fürsorgepflicht entzogen hat. Der Fall wird derzeit auch an übergeordnete Stellen weitergereicht, darunter Opferschutzkommissionen, kirchliche Kontrollinstanzen sowie internationale Menschenrechtsinstitutionen.


Bitte erwarten Sie ab sofort die direkte Kontaktaufnahme meiner rechtlichen Vertretung.

MfG,

Alexander Atschimov


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